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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(s.r.o., GmbH) |
Aktiengesellschaft
(a.s., AG)
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Amtlich eingetragenes Kapital |
200.000,- SKK |
1.000.000,- SKK |
Minimalbeitrag |
30.000,- SKK pro Person
(im Falle von Alleineigentümer sind 100% des amtlich eingetragenes Kapital vorgeschrieben)
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Nicht vorgeschrieben |
Anzahl der Gründer |
1 oder mehr Personen/juristische Personen |
min 1 juristische Person oder 2 Personen. |
Zahlung des Beitrags |
Innerhalb von 5 Jahren nach der Gründung bzw. nach dem Eintritt in eine bestehendes Unternehmen |
innerhalb von 1 Jahren nach der Gründung |
Reservekapital |
Ab dem ersten Jahr mit Gewinn: min 5% des Nettogewinnes, max. sind 10% des amtlich eingetragenen Kapitals vorgeschrieben
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Vorgeschriebne ab der Gründung min 10% von meldete Kapital, anschließende Jahre min 10% des Nettogewinnes, Maximum 20% des amtlich eingetragenen Kapitals.
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1. Generalversammlung (min. einmal pro Jahr)
2. Geschäftsführer die im Namen des Unternehmens agieren
3. Aufsichtsrat - nicht zwingend vorgeschrieben
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1. Generalversammlung (mind. einmal pro Jahr)
2. Aufsichtsrat, der im Namen von der Gesellschaft agiert
3. Aufsichtsrat obligatorisch, mindestens 3 Mitglieder.
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